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Practice Question

Beim Verlassen des Autos haben Sie mit Ihrer Tür das Fahrzeug nebenan beschädigt. Was gilt es zu tun?
Die zu Schaden gekommene Person muss sofort benachrichtigt werden. Ist dies nicht möglich, gilt es, die Polizei zu verständigen.

Es reicht einen Zettel mit seinen Kontaktdaten zu schreiben und diesen unter den Schweibenwischer zu klemmen.

Das Kennzeichen des Fahrzeuges auf dem Nummernschild muss notiert und die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt werden.

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