Wo dürfen Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 Tonnen an Sonn- und Feiertagen und zwischen 22.00 und 6.00 Uhr parken?
Sie dürfen auf Parkplätzen in Wohngebieten parken
Sie dürfen in Gewerbegebieten parken
Sie dürfen in Sondergebieten für Erholung mit breiten Straßen parken